AG Neunkirchen, Urteil vom 19.12.2016 – 19 OWi 169/16
Der Mandant war auf dem Weg ins Krankenhaus, wo sein Sohn auf der Frühchenstation lag. Auf einer Autobahn geriet er in eine Geschwindigkeitskontrolle. Ihm wurde eine Überschreitung um 48 km/h vorgeworfen. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 160 EUR Geldbuße sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Das Gericht verdoppelte die Geldbuße auf 320 EUR, so dass dem Mandanten auf Grund der besonderen Situation ein Fahrverbot erspart blieb. Dabei berücksichtigte es auch, dass der Mandant, der bislang keine Punkte im Fahreignungsregister hatte, mit seinem Fahrzeug regelmäßig zur Arbeit (Nachtschicht) fahren muss, was sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der ländlichen Gegend schwierig bis unmöglich gestaltet.