Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,3 Richtung Saarbrücken: Erwischt worden vom Blitzeranhänger („Enforcement Trailer“)?

Zahlreiche Mandanten haben sich in letzter Zeit wegen Bußgeldverfahren an uns gewandt, nachdem sie auf der Autobahn bei Ramstein-Miesenbach „Opfer“ eines „Enforcement Trailers“ geworden sind – das ist der Name der modernen Anhänger mit eingebautem Geschwindigkeitsmessgerät, die in letzter Zeit u. a. in Rheinland-Pfalz sehr oft an den Straßen zu sehen sind. An der Messstelle ist die Geschwindigkeit wegen einer verkürzten Auf- bzw. Abfahrt auf 80 km/h beschränkt.

Der Vorteil des Anhängers ist, dass er nicht dauerhaft von Messpersonal beaufsichtigt werden muss. Stattdessen wird er einmal aufgebaut und kann dann mehrere Tage an derselben Stelle verbleiben. Dabei beschert er den zuständigen Behörden durchaus hohe Einnahmen; in den uns bekannten Fällen wurden zwischen 532 und 1148 Verstößen pro Tag registriert. In einem Fall „blitzte“ es innerhalb von vier Tagen 5790 mal. Der „Rekord“ lag bei 171 km/h.

Zuständig ist hier die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, welche Anhörungs- oder Bußgeldbescheide mit dem folgenden Text verschickt:

Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in Ramstein-Miesenbach, Gem. Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,3 Fahrtrichtung Saarbrücken als Führer des PKW … folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; … BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

oder: Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto

Dabei ist die Bußgeldstelle – wie so oft – nicht bereit, Rechtsanwälten sämtliche technischen Unterlagen zu der verwendeten Messanlage zu überlassen, obwohl diese benötigt werden, um Messfehler herausfinden zu können. In den Fällen unserer Kanzlei haben wir nun die gerichtliche Entscheidung beantragt, dass uns die Messdaten und Messunterlagen von der Bußgeldstelle zur Verfügung gestellt werden. Das zuständige Amtsgericht prüft die Anträge derzeit und wird voraussichtlich demnächst darüber entscheiden. In der Vergangenheit hat die Mehrzahl der Gerichte in Rheinland-Pfalz solchen Anträgen stattgegeben.

Sollte das Einsichtsrecht auch hier vom Gericht bestätigt werden, können Sachverständige für Verkehrsmesstechnik anhand der Unterlagen prüfen, wie zuverlässig das Messgerät arbeitet und ob die betroffenen Fahrer zu Recht Bußgelder erhalten haben.

Das zeigt, dass es sich lohnen kann, entsprechende Vorwürfe überprüfen zu lassen. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Selbst wenn die Blitzanlage richtig gemessen hat, kann etwa versucht werden, ein von der Bußgeldstelle verhängtes Fahrverbot entfallen zu lassen, beispielsweise falls das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen und andernfalls Schwierigkeiten oder gar der Arbeitsplatzverlust drohen. Da bei einem Bußgeldbescheid die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt, sollte entsprechend schnell gehandelt und beispielsweise ein Anwalt eingeschaltet werden. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden entstehende Kosten von dieser übernommen.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie können sich gerne bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen an uns wenden. Oft können das Bußgeld reduziert, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden werden.

Entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine solche Versicherung haben, kann versucht werden, nachträglich eine Versicherung zu erlangen, auch wenn es bereits zu einem Verkehrsverstoß bzw. Bußgeldverfahren gekommen ist.

30 thoughts on “Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,3 Richtung Saarbrücken: Erwischt worden vom Blitzeranhänger („Enforcement Trailer“)?”

  1. Vielen Dank für die Info. Ich habe also nicht allein am 25.5.19 die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h übersehen….
    Ich wurde unbemerkt mit Tempo 115 km/h (nach Toleranzabzug) abgelichtet.
    Die Anhörung im Bußgeldverfahren kam exakt nach einem Monat mit dem heutigen Posteingang.

    1. Danke für die Mitteilung, dann steht der Anhänger noch immer an der Stelle. Wenn Sie mit dem Vorwurf oder dem späteren Bußgeldbescheid nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail nochmals melden.

  2. Hallo, auch ich wurde am 29.05.19 um 23.40 Uhr dort bildlich festgehalten. Geschindigkeit abzüglich Toleranz 97 km, Bußgeldbescheid über € 30,00. Auch ich habe dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gesehen, lediglich die Einschränkung von 100 km/h. Eine Rechtschutzversicherung liegt vor. Sollte ich erstmal gegen das Bußgeld Einspruch einlegen und wenn ja, welchen Text sollte man verfassen. Herzlichen Dank im voraus für eine Rückinfo.

    1. Hallo, prinzipiell ist ein Einspruch möglich, dieser muss auch nicht (sofort) begründet werden. Bei der geringen Bußgeldhöhe, auch da es nicht um einen Punkt geht, wäre aber zu überlegen, ob das Sinn macht, wenn keine konkreten Einwände gegen die Messung bestehen. Die anfallenden (Verfahrens-)Kosten können die Bußgeldhöhe ggf. deutlich überschreiten.

  3. Ich habe eine Anhörung bekommen, dass ich dort (am 23.06.) 45 km zu schnell gewesen wäre. Das Foto ist allerdings total unkenntlich.
    Was kann ich tun?

    1. Ein ungeeignetes Fahrerfoto kann dazu führen, dass ein Tatnachweis nicht sicher möglich ist. Oftmals hat die Verwaltungsbehörde allerdings Digitalfotos mit einer besseren Qualität. Um dies zu klären, müsste Akteneinsicht sowie Einsicht in den digitalen Falldatensatz genommen werden. Wenn Sie Interesse an einer anwaltlicher Vertretung in Ihrer Sache haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail (Daten siehe https://www.zimmer-gratz.de/?page_id=58) melden.

  4. Leider habe ich auch das 80er Schild übersehen. 33 zu schnell. Es war am 30.05.19 am Feiertag. Ich weiß noch dass die Autobahn ziemlich leer war. Ich bin auch nicht ortskundig. Jetzt wird mir Vorsatz vorgeworfen und der Bußgeldbescheid auf 268,50 festgesetzt. Habe ich Chancen den Vorsatz zu entkräften?

    1. Wir haben an der Stelle einige Bußgeldverfahren, auch mit vorgeworfenen Überschreitungen in der Größenordnung wie bei Ihnen oder noch höher (u.a. mit 35, 42, 44, 45 km/h). In keinem dieser Fälle wurde Vorsatz angenommen, so dass sich in Ihrem Fall eine Prüfung der Akte lohnen könnte. Melden Sie sich bei Interesse gerne per Mail oder telefonisch.

  5. Auch ich habe jetzt eine Anhörung wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an gleicher Stelle um 24 km/h nach Abzug der Toleranz erhalten. Es passierte Heiligabend gegen 17.00 Uhr bei sehr geringem Verkehrsaufkommen. Meine Frau und ich waren völlig überrascht als es blitzte, und wir waren uns keiner Schuld bewusst weil wir auch kein 80er-Schild gesehen haben. Ich bin wahrlich kein Raser und halte mich immer an Geschwindigkeitsbeschränkungen, gerade auch auf Autobahnen. Wie sollte ich mich verhalten. Einspruch einlegen mit Begründung wie oben, oder den Verstoß einräumen? Verkehrs-Rechtsschutz wäre gegeben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
    MFG

  6. Es hat mich auch erwischt, heute kam der Anhörungsbogen. Wir wurden am 11.01.2020 abgelichtet mit 47 km/h über den gebotenen 80.
    Auch wir haben kein Gebotsschild wahrgenommen. Ist das Schild an dieser Stelle eventuell schlecht zu sehen?
    Tempomat war auf 130 eingestellt gemessen abzüglich Toleranz 127km/h. Lohnt sich hier ein Einspruch?

  7. Hallo alle zusammen,
    bekam gestern auch so einen Fragebogen und hier mit dem guten Anwalt gesprochen der zufällig in der Nachbargemeinde die Kanzlei betreibt.
    War vom Frankfurt nach zu Hause unterwegs und 23 km/h zu schnell,was sich mit dem Bilck auf das Navi deckt.
    Aaaaber es war gearde aus und Sonntags ,kein Verkehr usw.Müsste vielleicht als sehr gefährliche kurze Ausfaht angekündigt werden damit nicht so viele unfallfreie Autofahrer(40 Jahre unfallfrei z.B.)in die Falle tappen Danke mfg Hans Schwalbach.

  8. Hallo auch von mir,
    habe mit Datum 20.03.2020 meine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29km/h an der benannten Stelle bekommen. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Es droht ein Punkt und 80€ Bussgeld. Mir ist nicht bekannt, dass ich bereits Punkte habe. Deshalb ist meine Frage, ob Sie mir empfehlen, den Verstoß zuzugeben. So, wie ich mich erinnere, war eine längere Baustelle, die genaue Beschilderung weiß ich nicht mehr, ich habe kein 80km/h Schild wahrgenommen und bin dem Verkehrsfluss gemäß gefahren. Allerdings habe ich im letzten Jahr zwei weitere Bussgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gezahlt (einmal nur 1 km/h in Luxemburg, einmal bis 10 km/h in Deutschland).

  9. Hallo,

    ich wurde am 29.12.2019 um 07:39 Uhr dort mit (nach Toleranzabzug) 110km/h geblitzt worden. Es war Feiertag, früh morgens und absolut kein Verkehr. Ich bin aber nicht bewusst zu schnell gefahren, da ich wahrlich kein Raser bin, ich habe lediglich, wie anscheinend viele andere hier, das Verkehrszeichen, dass die 80km/h angibt, nicht gesehen. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Einspruch habe ich schon eingelegt, jedoch würde ich gerne wissen, ob es sich lohnt auf diesen zu bestehen oder lieber doch zurückzuziehen.

  10. Hallo,

    wurde an genau dieser Stelle mit 109 km/h geblitzt. Ich fahre normal immer mit Tempomat und kann mich nicht erinnern an dieser Stelle ein 80er Schild gesehen zu haben bzw. wenn dann war ich gerade am runterbremsen. Zumindest kann ich mir die Situation nicht anders erklären. Ich habe meinen Bußgeldbescheid schon erhalten. Auf dem Papier steht als Datum der 24.4.20 Jedoch habe ich das Schreiben erst am 30.4.20 erhalten.
    Über eine baldige Antwort ob es sich lohnt Einspruch einzulegen würde ich mich sehr freuen.

    Mit besten Grüßen

  11. Ich wurde an genau dieser Stelle Anfang Juni mit 100 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt.
    Ich fühle mich ungerecht behandelt, denn:
    – Auch ich fahre immer mit Tempomat. Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung sehe, regele ich meinen Tempomat sofort auf dieses Tempo runter, um auf keinen Fall die Höchstegeschwindigkeit zu überschreiten.
    – Das letzte Schild, an das ich mich erinnern kann, war 100 km/h. Ich kann mich nicht erinnern, an dieser Stelle ein 80er Schild gesehen zu haben.
    – Soweit ich mich erinnere, war die Autobahn breit, die Fahrspuren haben sich von drei auf zwei Fahrspuren reduziert, und es gab ein Hinweisschild gefährliche Ausfahrt „Rammstein“. 100 km/h schienen mir dafür plausibel und gerechtfertigt. Nichts an dieser Situation deutete auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hin. Ich halte diese Höchstgeschwindkeit in dieser Situation und noch dazu auf einer Autobahn in keiner Weise gerechtfertigt.

    Aber:
    Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wurde ich nur verwarnt mit einem Verwarngeld von 30,00 Euro. Komisch. Lt. Bußgeldkatalog im Internet wären doch eigentlich 60,00 Euro zu zahlen? Ich werde den Betrag dann doch gleich überweisen, damit die Sache erledigt ist.

    Grüße

    1. Das kommt darauf an, wann das Schreiben kam. Viele Bußgeldstellen wenden derzeit den alten Bußgeldkatalog an.

      Die 80 km/h gelten wohl auf Grund der verkürzten Auf- / Abfahrt.

  12. Ich wurde an genau dieser StelleBAB 6 KM 633,280 FR Saarbrücken am 11.07.2020 mit 98 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt.
    Ich fühle mich ungerecht behandelt, denn:
    – Auch ich fahre mit Tempomat. Außerdem kenne ich diese Stelle da ich bereits öfters die Strecke gefahren bin. Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung sehe, reduziere ich die Geschwindigkeit entsprechend, um auf keinen Fall die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
    ich denke, das es System hat – denn hier werden mehrere Fahrspuren abgedeckt. Und schnell ist ein nebenan fahrendes Fahrzeug gemessen worden.!!
    – Soweit ich mich erinnere, ist die Autobahn breit, es gab ein Hinweisschild gefährliche Ausfahrt „Rammstein“. 100 km/h schienen mir dafür plausibel und gerechtfertigt. Ich halte diese Höchstgeschwindkeit in dieser Situation und noch dazu auf einer Autobahn in keiner Weise gerechtfertigt. Insbesondere da es sich „nur“ um die Ausfahrt handelt
    Aber:
    Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wurde ich nur verwarnt mit einem Verwarngeld von 30,00 Euro. Ich werde den Betrag überweisen, damit die Sache erledigt ist. wahrscheinlich rechnen die damit, das viele direkt überweisen, um ihre Ruhe zu haben !!

  13. Ich wurde auch an der StelleBAB 6 KM 633,280 FR Saarbrücken ganz überrascht 25/09/2020 mit 125km/h geblitz.
    Ich fuhr ein lange strecke, kenne die Stelle nicht,
    und hielte mir unter der gekennzeitchten Geschwindigkeitgrenze von 130km/h.
    Ich habe trotz voller Aufmerksamkeit kein 80km/h Schield gesehen.
    Ein Hinweisschild gefährliche Ausfahrt „Rammstein“ hatte ich doch wahrgenommen, hatte aber nicht kapiert,
    dass es für die Leute die nicht ausfahren relevant war.
    Ich bin Franzosöse lebe seit 10 Jahre in deutschland, fahre oft und weit, ganz vorsichtig.
    Ich habe so eine verwierende Stelle noch nie gesehen.

  14. Just received my notification of the violation. The picture is unrecognizable but they calculate that I was over the speed limit by 24km. I am not sure what to expect, should I complete the form and say I am the responsible party? Will this result in a fine or suspension? I wish to appeal if it is a suspension.

    1. Normally, it should be 70 Euro and one penalty point, but no suspension of the license. You are not obligated to say that you are responsible.

  15. Ich habe heute (17.06.21) eine Verwarnung über 30 EUR erhalten, deren Zustandekommen mir seltsam vorkommt.
    Tatvorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 17 km/h. Datum und Uhrzeit: 29.05.2021, 20.05 Uhr. Beweismittel: LIchtschrankenmessung und Foto; Messstelle: BAB 6, km 633,280, FR Saarbrücken, Festgestellte Geschwindigkeit 97 km/h. Fahrerbild verwaschen unkenntlich, Person nicht zweifelsfrei erkennbar. Kennzeichenfoto allerdings deutlich erkennbar und zutreffend. Keine infrage kommende Person inkl. mir selbst (Fahrzeughalter) erinnert sich jedoch, an diesem Tag, zu dieser Zeit dort gefahren zu sein.
    Stutzig macht mich, dass relativ viele Betroffene berichten, dass das Personenbild unkenntlich ist.
    Den geforderten Betrag werde ich am Ende wohl bezahlen, doch vorher wíll ich noch den Rat eines befreundeten Verkehrsrechtsanwalts.
    Ein Schelm, der misstrauische Gedanken hegt?

  16. hallo, 21.12.21 um 00:45 wurden wir mit 122km/h fotografiert. Wir haben eine Geldstrafe von 770 Euro erhalten !!! Wir sind von Paris nach Tschechien gefahren, also über die Autobahn. Wir waren vorsichtig und respektierten Tempo. Wir haben das Tempolimit in diesem Abschnitt wirklich verpasst. Erklärt, dass sie 770 € wollen: Wir haben bewusst ein paar deutliche Einschränkungen übersehen … Ist es überhaupt möglich und legal? Liegt es daran, dass wir aus dem Ausland kommen? Danke

    1. Bei einer Überschreitung um 42 km/h beträgt die Geldbuße regelmäßig 320 Euro bzw., wenn Vorsatz angenommen wird, 640 Euro. Für eine genauere Prüfung können Sie uns gerne den Bescheid per E-Mail senden.

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