Verfassungsgerichtshof Stuttgart ermöglicht weitergehenden Beweismittelzugang im Bußgeldverfahren

In den Jahren 2021 bis 2023 haben wir uns mit drei Verfassungsbeschwerden für Mandanten an den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gewandt. Diese wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Geldbußen und in einem Fall einem Fahrverbot verurteilt. Die mit den Geschwindigkeitsmessungen im Zusammenhang stehenden Beweismittel, etwa die Messdaten sowie Wartungsunterlagen der Messgeräte, wurden uns jeweils nicht vollständig zugänglich gemacht und dies von den jeweiligen Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht Stuttgart zunächst bestätigt. Dies beanstandet nun der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart als Verletzungen der Rechte der Mandanten auf ein faires Verfahren.

Dass Unterlagen zu Reparaturen und Wartungen solcher Geräte vorzulegen sind, wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden. Allerdings wurde jetzt zum ersten Mal von einem Verfassungsgericht entschieden, dass nicht nur die Falldaten (also Messdaten und Messfoto) der einzelnen Messung, sondern auch der restlichen Messungen des Tages – die gesamte Messreihe – herauszugeben sein können. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurden zwar die Messdaten eines Tages herausgegeben, jedoch nur von einem Fahrstreifen der Messstelle, obwohl diese über zwei Fahrstreifen verfügte.

Der Verfassungsgerichtshof hat zu den Verfahren eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auch die Stuttgarter Nachrichten berichteten.

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