Update vom 15.03.2021: Messungen mit Leivtec XV3 aktuell nicht verwertbar, hier weiterlesen!
Das Messgerät Leivtec XV3 ist vor allem bei Kommunen beliebt. Im Saarland wird es beispielsweise von zahlreichen Städten und Gemeinden, aber auch von der Polizei für mobile Geschwindigkeitsmessungen verwendet.
Seit einiger Zeit steht das Gerät in der Kritik von technischen Sachverständigen: Zuletzt stellte sich im Sommer bzw. Herbst 2020 heraus, dass zwei nebeneinander aufgebaute Messgeräte dieses Typs nicht zwangsläufig zum selben Messergebnis kommen, obwohl sie korrekt eingerichtet und bedient wurden: Bei der Messung desselben Fahrzeugs zur selben Zeit zeigte ein XV3-Gerät eine Geschwindigkeit von 125 km/h, das andere kam auf ein Ergebnis von 141 km/h. Hieraus ergeben sich natürlich Zweifel an der Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Messungen, bei denen ein Gerät dieses Typs zum Einsatz kam.
Daraufhin hat die zuständige Zulassungsbehörde (PTB) ebenfalls mit Untersuchungen an dem Gerätetyp Leivtec XV3 begonnen. Am 14.12.2020 hat sie dann eine Ergänzung der Gebrauchsanweisung für das Messgerät mit neuen Regeln für die Auswertung von Messfotos genehmigt. Danach muss bei jeder Fahrzeugmessung ein zweites Foto (Messung-Start-Bild) vorhanden sein, in dem bestimmte Teile des Kennzeichens vom Fahrzeug sichtbar sind. Bei Messungen von einer Brücke aus muss sogar das komplette Kennzeichen zu sehen sein.
Messungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind nach der neuen Gebrauchsanweisung ausdrücklich nicht mehr verwertbar. Es ist zu erwarten, dass solche Verfahren eingestellt werden. Häufig ist dies übrigens bei Messungen in der Dunkelheit der Fall: Da das Messgerät beim Messung-Start-Foto kein Blitzlicht aktiviert, sondern nur beim Messung-Ende-Foto, ist auf Messung-Start-Fotos meist das Kennzeichen nicht zu erkennen. Doch auch tagsüber kommt es in einigen Fällen zu diesem Effekt.
Ob eine Messung von dem Problem betroffen und damit unverwertbar ist oder nicht, kann ein Rechtsanwalt in der Regel durch Einsehen und Prüfen der Bußgeldakte feststellen. Ein Einspruch ist in der Regel sinnvoll, wenn es um einen Punkt oder sogar ein Fahrverbot geht.
Können Sie die Quelle zitieren oder zur Verfügung stellen?
In den laufenden Auseinandersetzungen stellt eine solche (UNZULÄSSIGE) Ergänzung/Änderung alle vorausgehenden Aussagen der PTB zu xv3 in Zweifel.
Leivtec hat am 14.12.2020 eine entsprechende Ergänzung zur Gebrauchsanweisung vom 01.12.2014 (speziell betreffend Punkt 5.3 der Gebrauchsanweisung) angefertigt. Mit Schreiben vom selben Tag hat die PTB diesbezüglich den 1. Nachtrag zur 1. Neufassung der Bauartzulassung ergänzt.
Die Änderung von bestehenden Bauartzulassungen wirft auf Grund des geltenden MessEG zumindest einige Fragen auf.
Hier die Quelle:
https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3_baz.html
Hier das Ergebnis der Prüfingenieure:
https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3_baz.html
Technische Untersuchung
Messrichtigkeit unter Realbedingungen
Dokumentation der Versuchsreihen 08/20 und 10/20
https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html
Es gibt auch in der aktuellen VKU (3/21) einen Aufsatz zur Thematik.