Wenn Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes in Karlsruhe beim Verlassen der B 10 an der Keßlerstraße erhalten haben, sollten Sie weiterlesen. Es bestehen gute Chancen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. In entsprechenden Schreiben der Stadt Karlsruhe heißt es üblicherweise:
Ihnen wird zur Last gelegt, am ... um ... Uhr Karlsruhe, B10 Keßlerstraße, linke + rechte Fahrspur, Ri. Kriegsstraße als Führer des PKW ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. [Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.]
Bei schon länger als einer Sekunde dauerndem Rotlicht verhängt die Stadt grundsätzlich eine Geldbuße von 200 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Daraus ergeben sich außerdem zwei Punkte im Fahreignungsregister. Bei einer kürzeren Rotdauer werden üblicherweise 90 EUR verhängt und ein Punkt eingetragen.
Ampel teilweise schlecht sichtbar
Zahlreiche Betroffene wenden hier ein, dass die dortige Ampel nicht rot geleuchtet habe oder nicht zu sehen gewesen sei. Natürlich ist diese Kreuzung auch dem zuständigen Amtsgericht Karlsruhe bekannt; auch dortige Richter gehen davon aus, dass die Ampel teilweise nicht gut zu erkennen ist. Anders ließe sich auch kaum erklären, dass dort Fahrzeuge beim Einfahren in die Kreuzung fotografiert werden, als die Ampel bereits mehr als 50 Sekunden rot zeigte. Vermutet wird, dass von einer weiteren, ca. 50 Meter entfernten Ampel eine Ablenkung ausgeht und deshalb die erste Ampel oft übersehen wird.
Gute Erfolgsaussichten für Einspruch
Unsere Kanzlei hat bereits weit über 50 Rotlichtverstöße an dieser Kreuzung bearbeitet, wobei sich in nahezu allen Fällen die Betroffenen sich den Vorwurf nicht erklären konnten oder überzeugt waren, keine Ampel überfahren zu haben. Mehrere Verfahren wurden ganz eingestellt oder die Geldbuße auf 55 Euro reduziert, so dass weder ein Fahrverbot verhängt noch Punkte in Flensburg eingetragen wurden. In der Mehrzahl der Fälle wurden, nachdem wir gegen die Bußgeldbescheide mit Fahrverbot Einspruch eingelegt hatten, die Fahrverbote entfallen gelassen; teilweise sogar ohne Erhöhung des Bußgeldes. In diesen Fällen gingen die zuständigen Richter davon aus, dass die Betroffenen die Ampelanlage auf Grund einer leichten Fahrlässigkeit übersehen hatten. In dem Fall einer Studentin, die das Auto nicht benötigte, aber nur ein geringes Einkommen hatte, konnte (auf ihren Wunsch) erreicht weden, dass das Gericht bei Beibehaltung des Fahrverbots das Bußgeld auf 100 EUR reduzierte. In den meisten anderen Fällen konnten zumindest ein Fahrverbot vermieden werden, vor allem wenn die Mandanten beruflich oder aus anderen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind. Je nach Sachbearbeiter oder Richter
Nachdem die Stadt Karlsruhe, das Amtsgericht und das Landgericht Karlsruhe nicht bereit waren, uns Einsicht in bestimmte Daten und Unterlagen der Ampel- sowie der Blitzanlage zu gewähren, konnten wir beim Oberlandesgericht Karlsruhe erreichen, dass jeder an dieser Stelle (sowie auch an anderen Stellen) "geblitzte" Fahrer das Recht hat, den Vorwurf technisch überprüfen zu lassen und hierzu Einsicht in die erforderlichen Unterlagen der Stadt Karlsruhe zu nehmen. In einem früheren Verfahren, wo das Oberlandesgericht dies noch abgelehnt hatte, hatten wir anschließend beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart Erfolg. Sollten Sie also sicher sein, dass die Ampel beim Überfahren nicht rot war, kann es Sinn machen, alle Unterlagen anzufordern die Messung insgesamt durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Hierbei entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.
Einspruch ratsam
Daher sollte, wenn Sie Post wegen eines Rotlichtverstoßes an dieser Stelle erhalten, durch einen Rechtsanwalt genau geprüft werden, ob der Vorwurf bzw. das Bußgeld und das Fahrverbot berechtigt sind. Selbst ein Übersehen der schon längere Zeit roten Ampel muss nicht unbedingt zu einem Fahrverbot führen. Wenn jemandem die betreffende Stelle in Karlsruhe bekannt ist, freuen wir uns auch über Rückmeldungen.
Ich war Beifahrer und dem Fahrer wurde vorgeworfen ,er habe die Ampel bei einer Rotzeit von 15 sec überfahren. Ich und auch der Fahrer kann sich diesen Vorfall nicht erklären, wobei ich mir auch sicher bin ,dass auf der rechten Spur neben uns auch ein Auto gefahren ist. Der Fahrer hat nun jedoch schon die ‚Tat gestanden“ ,da er sich sicher war ,Geräte wie Blitzer machen selten Fehler. Nun sind wir -leider jetzt erst – auf diesen Artikel gestoßen und man kann tatsächlich mehrere Artikel zu auftretenden Fehlern der Blitzerampel an dieser Kreuzung im Internet finden. Kann man nun noch etwas ändern ? Können die Punkte wieder gestrichen und die 200€ zurück an den Fahrer gegeben werden ? Die ein – monatige Fahrverbotstrafe hat der Fahrer seit einem Tag abgeschlossen.
Bei einem solchen Bußgeldbescheid ist prinzipiell ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens denkbar, wenn neue Beweismittel (z. B. eine Zeugenaussage) vorgebracht werden können, welche den Vorwurf entkräften. Wegen der Einzelheiten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich habe am Samstag einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten
Kann mich an ein rot der Ampel überhaupt nicht erinnern
Würde nioemals durch eine rote Ampel fahren
Fahre selbst bei orange durch keine Ampel
Wir setzen uns mit Ihnen per Mail in Verbindung.
Ich wurde da gestern auch geblitzt, auch keine Ampel gesehen und nichts..habe sie dagegen geklagt oder Einspruch eingelegt? Würde mich interessieren wie das Ganze abgelaufen ist
Bin vor 2 Stunden genau an dieser Stelle geblitzt worden und auch ich habe das Rot der Ampel nicht bemerkt und zudem war die Stadt noch mit Baumschneidearbeiten genau neben dem Amoelbereich tätig.Bin von Berufs wegen auf meinen Führerschein angewiesen:( Habe ich eine Chance ?
Gluten Morgen
Ich wurde such heute geblitzt. Warren auf men Brief. Mit 20 durchgefahren in keine Ampel gemerkt. Nur den Blitzer.
Auch mir wird vorgeworfen, am 17.02.2019 um 14:17 an dieser Ampel das Rotlicht missachtet zu haben. Ich habe die rote Ampel definitiv nicht gesehen, wurde zudem durch die Sonne geblendet und hatte die Sonnenblende ganz heruntergeklappt. Da es offensichtlich sehr häufig vorkommt,dass diese Ampel übersehen wird,frage ich mich, ob erst ein Unfall passieren muss, damit die Ampelanlage besser sichtbar gemacht wird. Ich möchte den drohenden Bußgeldbescheid nicht ohne weiteres akzeptieren.
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschickt.
Ich wurde auch gestern an dieser Stelle geblitzt. Hab da absolut keine Ampel und nichts gesehen….Würde mich freuen, wenn jemand mir behilflich sein kann, was ich denn nun machen kann..Danke
Habe heute auch ein schrieben bekommen das ich genau an der Stelle am 10.02.2019 um 03:29 Uhr geblitzt worden war. Leider kann ich mir es auch nicht erklären ob ich die Ampel einfach übersah oder ob sie aus war. Von einer Strafe steht noch nichts genaues dabei
Ich habe Ihnen per E-Mail geantwortet.
Hallo, ich habe eben ein Bescheid bekommen. Die Rotlichtphase sei länger als eine Sekunde gewesen. Ich habe die Ampel erst bemerkt Bzw. registriert als ich den Blitzer gesehen habe. Ich bin Ortsfremd und habe mich orientiert wo ich genau lang fahren muss. Die Ampel habe ich nicht gesehen. Ich bin alleinerziehende Mama und auf mein Auto angewiesen. Ein Fahrverbot wäre wirklich schlimm.
Hallo. Da dieser Blog mich dazu ermutigt hat, Rechtsmittel einzulegen und mein Einspruch erfolgreich war, möchte ich als Dankeschön meinen Beitrag dazu leisten.
Im November 2018 wurde ich ebenfalls an dieser Ampel nach einer Rotlichtphase von ca. 6 Sekunden geblitzt. Die Umstände waren wie hier bereits beschrieben: Ortsfremd, Dunkelheit, Regen. Ich habe eine rote Ampel gesehen und bin wie gewöhnlich vom Gaspedal und langsam auf sie zugerollt. Leider war es die falsche – nämlich die 70 oder 80 Meter dahinterliegende mit vielen Verkehrsteilnehmern. Auf die eigentlich überfahrene Ampel – ohne andere Verkehrsteilnehmer, ich war also völlig alleine beim Überfahren – wurde ich überraschend erst durch den Blitzer aufmerksam gemacht.
Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig. Es wurde vom Fahrverbot abgesehen und dennoch die Geldbuße von 200 EUR nicht erhöht. Und es ist auch richtig, dass beim AG diese Ampel sehr wohl bekannt ist und eine zweifelhaften Ruf genießt, was man bei der Verhandlung unmissverständlich heraushören konnte.
Hinzufügen möchte ich, dass ich seit über 40 Jahren einen Führerschein besitze und bis zu diesem Vorfall eine „reine Weste“ hatte.
Danke für den Bericht!
Hallo,
vielen Dank für den überaus informativen Beitrag mit dem Hinweis, dass sich ein Einspruch zu einem Bussgeldverfahren bei dieser Ampel Anlage lohnt. Würden Sie für mehr erfolgreiche Gegenwehr zu dieser Blitzanalge die Begründung zum Einspruch in den Blog stellen? Besten Dank im voraus.
Guten abend, bei mir ist es dieselbe Geschichte wie bei den Vorgängern. Ich wurde geblitzt an dieser Stelle und habe keine Ampel gesehen…
Herzliche Grüße,
Svenja Hartwig
Guten Tag,
ich habe auch ein Bescheid bekommen. Die Rotlichtphase sei länger als eine Sekunde gewesen (4 sec),davor gelb 3 sec lang, dies geschah am 19.07.2019 um 18:00. Ich bin doch nicht dumm oder blind nicht zu halten. Ich muss jetzt mit 200 euro + etwa 30 Euro Bearbeitungsgebühr + 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Ich fahre Auto seit 13 Jahren, nur 1 x Straffzettel (wegen Parken, ich habe „2“ min länger geparkt), 1x Rot Ampel (10 Euro an der gleiche Stelle Keßlerstrasse vor 2,5 Monaten) und jetzt das. Ich habe keine Ahnung was ich dagegen tun kann, „…ich kann beweisen dass ich nicht blind bin, aber nicht dass d Ampel mich ver.. hat. Vermeidet einfach die Strasse oder wechselt die Stadt, ich hoffe mir gelingt es bald.
Schöne und sichere Fahrt wünsche ich euch 😀
Viele Grüße,
Bei mir ist es auch wie bei den Vorgängern. Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Ich habe die Ampel nicht gesehen, sondern erst den Blitzer bemerkt. Bei der eigentlichen Ampel ca. 80 m später, die vor der Kreuzung Keßler – Kriegsstraße steht, habe ich angehalten. In Karlruhe bin ich ortsfremd. Man rechnet auch 80 m vor der Kreuzung nicht mit einer Ampel.
Ich habe einen Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 228,50€ 1 Monat Fahrverbot 2 Pkt.
BEZAHLE NIX; GEHE LIEBER INS GEFÄNGNIS! ODER STARTE EINE REVOLTE!!! WER SCHLIESST SICH AN?
Ich wurde vorhin geblitzt als die Ampel kurz auf gelb war. Das kann doch nicht sein, dass der Blitzer direkt zuschlägt.
Ist jemandem das passiert dass er über gelb gefahren ist? Bin mir auch grad unsicher ob das blitzen sich auf das überfahren oder eine eventuelle Geschwindigkeitsüberschreitung bezieht :-/
Nach unserer Kenntnis wird an der genannten Stelle nur die Ampel, nicht die Geschwindigkeit überwacht.
Ich wurde heute abend auch geblitzt, am selben Ort. Hatte die nächste Ampel an der Kreuzung Kriegsstraße im Blick und habe die Andere einfach übersehen. Erst nach dem Blitz wurde mir klar das ich etwas falsch gemacht habe.
Es kommt in den nächsten Tagen bestimmt der Bescheid. Echt blöd, die Situation.
Wenn Sie in dem Verfahren Hilfe benötigen (vor dem Bußgeldbescheid sollte Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen zugehen), können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch bei uns melden. Nach wie vor wird in der Regel vom zuständigen Amtsgericht auch bei einer Rotzeit von mehr als einer Sekunde kein Fahrverbot verhängt.
Auch ich wurde am 01.07.2020 an der besagten Ampel geblitzt. Ich hatte zunächst gehalten und gewartet, dass die Ampel grün wird. Als ich nach einigen Sekunden hochgeblickt habe, war die Ampel augenscheinlich aus und ich bin natürlich los gefahren. Dabei wurde ich geblitzt.
Ich kann mir dies nicht erklären und bin auf meinen Führerschein beruflich angewiesen (Außendienst). Der Bescheid ist noch nicht bei mir eingegangen.
Melden Sie sich gerne wieder (Telefon, Mail, WhatsApp), wenn Sie Post von der Stadt Karlsruhe wegen des Vorfalls erhalten.
Hallo,
ich wurde ebenfalls dort geblitzt und hatte die nächste Ampel an der Kreuzung Kriegsstraße im Blick, die Andere habe ich einfach übersehen. Heute ist der Zeugen Fragebogen gekommen mit dem Hinweisdas die Rotphase länger als 1 sec gedauert hat.
Welsche Strafe kommt hier auf einen zu?
Bei länger als einer Sekunde verhängt die Stadt Karlsruhe normalerweise 200 Euro Geldbuße, ein einmonatiges Fahrverbot; hinzukommen außerdem zwei Punkte im Fahreignungsregister. In einem Einspruchsverfahren konnten wir sehr häufig dafür sorgen, dass das Fahrverbot entfällt. In einigen Fällen wurden Verfahren gegen unsere Mandanten sogar ganz eingestellt.
Hallo ,
Ich wurde ebenfalls an dieser Stelle geblitzt. Allerdings Habe ich keine Ampelsignale erkannt bzw. wahrgenommen . Den Anhlrungsbogen habe ich ebenfalls heute bekommen und würde gerne wissen wie man hier verfahren soll.
Ich habe die Ampel auch übersehen und bin knapp mit 1,35 sekunden drüber gefahren. Ich bin Berufskraftfahrer und brauch dringend mein Führerschein.
Hallo ,
Ich wurde ebenfalls an dieser Stelle geblitzt. Allerdings Habe ich keine Ampelsignale erkannt bzw. wahrgenommen . Den Anhlrungsbogen habe ich ebenfalls heute bekommen und würde gerne wissen wie man hier verfahren soll.
Auch bei mir heute. Steht 31.12 mehr als 1sec war rote. Es ist falsch, war nicht rote. Was ich kann machen?
Ich habe die Ampel auch übersehen und bin knapp mit 1,35 sekunden drüber gefahren. Ich bin Berufskraftfahrer und brauch dringend mein Führerschein.
Hallo,
heute kam ein Brief zur Anhörung:
„Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.05.2021um 15.** Uhr Karlsruhe, B10 Keßlerstraße, linke+ rechte Fahrspur, Ri. Kriegsstraße als Führer des PKW *** folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto“
Meine Frau saß neben mir und hat auch keine rote Ampel gesehen. Wir haben aber mehrfach den Blitz der vor uns fahrenden gesehen, bis wir schließlich selbst geblitzt wurden. Als ich die Blitze gesehen habe, bin ich extra langsam und aufmerksam gefahren. Zudem hatte es starken Regen, weshalb das Beweisfoto m.E. auch nicht zur Identifikation taugt.
Ich nehme mal an, dass die anderen an diesem Tag und Stunde ebenfalls von dem Schreiben überrascht sein werden! Es wäre gut, wenn man gemeinsam dagegen vorgeht. Vielleicht hat jemand eine Dashcam mit dem betreffenden Tag.
Hallo zusammen,
auch bei mir kam jetzt der Brief zur Anhörung,
die selbe Problematik wie bei vielen anderen auch von der B10- Keßlerstr. Fahrtrichtung Kriegsstr.
Da das Problem bei der Behörde ja bekannt sein sollte, bringt das dann was dagegen Einspruch etc. zu erheben.
Wie habt ihr das Problem gelöst?
ich bin heute geblitzt.
Ich habe nicht genau an der Haltelinie angehalten, sondern die Haltelinie 0,5 Meter überquert.
Trotz hartem Bremsen und Anhalten des Fahrzeugs wurde ich geblitzt. Ich weiß nicht, ob ich aus Google Maps finden kann, dass mein Auto zum Zeitpunkt des blitz angehalten wurde.
Jemand mir helfen über das Einspruch.
Die Anlage macht zwei Fotos, so dass man sieht, ob das Fahrzeug weitergefahren ist oder angehalten hat. Am besten warten Sie zunächst die Post von der Stadt Karlsruhe ab und melden sich dann ggf. nochmal.
Hallo,
heute Anhörung im Bussgeldverfahren per Post erhalten mit dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit am 20.02.2022 um 11.05 Uhr an dieser Ampel das Rotlicht länger als 1 Sekunde missachtet zu haben. Weder meine Beifahrerin noch ich haben die rote Ampel gesehen bzw. waren uns definitiv sicher die Ampel stand bei der Überfahrt auf Grün.Zudem sind wir Ortsfremde und mit max. 30 bis 35 Kmh an dieser Stelle entlang gefahren da wir uns orientieren mussten. Erschreckend das es offensichtlich sehr häufig vorkommt,dass diese Ampel übersehen wird aber die Stadt Karlsruhe dies seit Jahren scheinbar ignoriert. Meiner Meinung nach ein klassischer Abzocker Blitzer ohne jeglich erkennbaren Verkehrssicherheitsaspekt.Möchte den drohenden Bußgeldbescheid nicht ohne weiteres akzeptieren und hoffe der Gerichtsbeschluss vom
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2022 – 1 Rb 34 Ss 9/22 etwas bewirkt.
Das hoffen wir ebenfalls.
Hallo. Meine Antwort auf Ihre Anfrage
Oehl sagt:
10. März 2022 um 09:55 Uhr
Hallo,
vielen Dank für den überaus informativen Beitrag mit dem Hinweis, dass sich ein Einspruch zu einem Bussgeldverfahren bei dieser Ampel Anlage lohnt. Würden Sie für mehr erfolgreiche Gegenwehr zu dieser Blitzanalge die Begründung zum Einspruch in den Blog stellen? Besten Dank im voraus.
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Die Begründungen meines RA lauteten wie folgt :
Die Lichtzeichenanlage zeigte vorliegend nach der Gelbphase von 3,02 Sekunden
bereits über sechs Sekunden Rotlicht, als Herr … mit gemäßigter
Geschwindigkeit über die Haltelinie fuhr.
Unser ortsunkundiger Mandant hat das Rotlicht übersehen. Sein Blick wurde
offensichtlich bereits zu der folgenden Lichtzeichenanlage geleitet.
Auch die Ehefrau unseres Mandanten, welche als Beifahrerin im Fahrzeug saß, hat
das Rotlicht nicht wahrgenommen.
Der Verkehrsverstoß war allem Anschein nach durch die Art der Anbringung der
Lichtzeichenanlage begünstigt.
Herr … hat sich in der Vergangenheit stets als verantwortungsbewusster und
umsichtiger Fahrer erwiesen. Er hat keinerlei Eintragungen im Fahreignungsregister.
Der unserem Mandanten vorgeworfene Rotlichtverstoß beruht nicht auf besonders
grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit, sondern allenfalls auf
einfacher Fahrlässigkeit.
Die Verhängung eines Fahrverbotes als Denkzettel- oder Besinnungsmaßnahme ist
in einem solchen Fall nicht angemessen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob Sie vorliegend von der
Verhängung des Fahrverbotes absehen können.
– Begründungen ENDE –
Falls Ihre Verhandlung noch nicht stattgefunden hat – ich drücke Ihnen die Daumen…
Und über eine Rückmeldung über das Ergebnis würden sich sicher ALLE in diesem Blog freuen..
Ich bekam heute auch einen Anhörungsbogen. Anscheinend habe ich die Ampel ebenfalls, wie viele andere, überfahren. Mir ist das allerdings nicht aufgefallen und weiß nicht was ich jetzt tun soll. Ich brauche meinen Führerschein, der Weg zur Arbeit ist sonst viel länger. Ich kann mir nur denken dass ich vielleicht von der Sonne geblendet wurde…
Ich wurde am 09.07.23 auch geblitzt da mich die Sonne geblendet hat
Konnte ich nicht erkenne ob die Ampel grün oder rot gewesen ist.
Trotz Sonnenbrille.
Ich bekam heute auch einen Anhörungsbogen. Anscheinend habe ich die Ampel am 29.07.2023 ebenfalls, wie viele andere, überfahren.
Ich war zum ersten Mal in Karlsruhe, und ich und meine Beifahrerin haben nichts von einer roten Ampel gesehen.
Ich habe seit mehr als 35 Jahre deb Führerschein und noch nie eine rote Ampel überfahren.
Ich bekam am Freitag auch einen Anhörungsbogen, da ich anscheinend am 24.09..2023 um 20:30 Uhr die rote Ampel überfahren haben soll. Ich bin mit einer Geschwindigkeit von ca. 20-30 km/h auf die rote Ampel zugefahren, die erste habe ich gar nicht gesehen und wurde dort wohl geblitzt. Es war an dem Abend regnerisch und ich bin Ortsunkundig.
Ganz herzlichen Dank an die Rechtanwälte Zimmer-Gratz für diesen informativen Blog!
Ich fahre seit zwölf Jahren ca. 20 Mal jährlich dort ab und habe weder die erste noch die zweite Ampel jemals übersehen. Am Nachmittag des 13.10.24 scheint mich aber die Sonne so geblendet zu haben, dass ich die erste Ampel übersehen habe. Da ich nur langsam gerollt bin, habe ich mich noch über das Blitzen gewundert.
Mit der Hilfe der hier geposteten Beiträge werde ich natürlich Einspruch einlegen, um das Fahrverbot zu vermeiden. Wie viele andere es hier bereits beschrieben haben, bin ich ebenfalls seit 37 Jahren eine vorsichtige und umsichtige Fahrerin mit noch keinem Flensburger Punkt.
Eine Frage hätte ich allerdings noch: Was soll man denn bei 4. Angaben zur Sache ankreuzen? Gar nichts? Habe gerade erst das Kleingedruckte „freiwillige Angaben“ gesehen…
Generell empfiehlt sich, zunächst keine Angaben zu machen und erst die Akte einzusehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Verstehe ich Sie richtig, dass ich erst den Bußgeldbescheid abwarte und den Anhörungsbogen ohne Einwendung gegen den Vorwurf zurücksende?
Oder besser doch gleich in Bezug auf die Unübersichtlichkeit etc. Einwendungen verlauten lassen?
Ich schlage vor, dass wir morgen oder in den kommenden Tagen kurz telefonieren. Können Sie dazu in unserem Büro anrufen (06834/3044)?