Neue Software für PoliScan-Anlagen: Enforcement Trailer von Vitronic speichern weniger Messdaten

Seit einem Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts wird diskutiert, ob die im Land eingesetzten Messgeräte genügend Daten speichern, damit man die Messungen im Nachhinein rekonstruieren kann. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte verlangt, dass die vollständigen sog. Rohmessdaten jeder Messung gespeichert werden, damit man die gefahrene Geschwindigkeit später nachrechnen kann. Die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Koblenz hatten daraufhin zunächst entschieden, dass die in Rheinland-Pfalz verwendeten Messanhänger von Vitronic (Enforcement Trailer) genügend Daten zur Überprüfung von Messungen speichern. Sie speichern zwar nicht alle Rohmessdaten einer Messung, sondern nur fünf Orts- und Zeitdaten eines gemessenen Fahrzeugs. Ob dies zur Überprüfung der Messungen (bei jeder Messung werden mehrere hundert solcher Daten gebildet) genügt, ist umstritten und noch nicht abschließend von den Gerichten geklärt.

Mittlerweile liegt uns die Akte eines Mandanten vor, dessen Geschwindigkeit Mitte August auf der A 6 bei Kaiserslautern in einer Baustelle (Tatort: Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, BAB 6 (Baustelle), km 625,8 (AS KL-Einsiedlerhof) FR: Saarbrücken) gemessen wurde. Das in den Anhänger eingebaute Messgerät (PoliScan FM1 Nr. 777557) hat im Rahmen der im Juli durchgeführten Eichung ein Software-Update auf die Version 4.4.9 erhalten, welches dafür sorgt, dass selbst die wenigen bisher verfügbaren Messdaten nicht mehr vollständig gespeichert werden. Aus einem Vermerk in der Akte geht hervor, dass zwar der Ort, aber nicht mehr der genaue Zeitwert bei erster Erfassung des Fahrzeugs, Beginn der eigentlichen Messung, Ende der Messung und bei letzter Erfassung des Fahrzeugs gespeichert wird. Man benötigt aber sowohl die Entfernungs- als auch die Zeitwerte, um im Wege einer Weg-Zeit-Berechnung eine Geschwindigkeit zu ermitteln und mit dem vorgeworfenen Messwert zu vergleichen. Als dies in früheren Versionen noch möglich war, zeigten sich vereinzelt deutliche Abweichungen zwischen der vom Gerät ermittelten Geschwindigkeit und dem nachgerechneten Wert (in unseren Fällen bis zu 11 km/h).

Aktenvermerk zur neuen Software des Enforcement Trailers
In früheren Versionen wurden Zeitwerte gespeichert (türkis markiert). Bei der neuen Software befindet sich hier nur noch dieser Wert, der mit der Messung nichts zu tun hat.

Der Grund dafür, ein solches Update zu entwickeln und auf die Geräte installieren zu lassen, dürfte darin liegen, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als Zulassungsbehörde bzw. Konformitätsbewertungsstelle für Geschwindigkeitsmessgeräte Anfang diesen Jahres entschieden hat, keinem Messgerät mehr eine Freigabe zu erteilen, wenn dieses zu viele Daten einer Messung speichert. Die Begründung hierfür war, dass man diese Daten angeblich auch für betrügerische Zwecke missbrauchen könnte. Es bleibt dabei, dass wir diese Auffassung für nicht zutreffend und die Aufforderung an Gerätehersteller, keine (Roh-)Messdaten mehr zu speichern, für rechtswidrig erachten.

Auf Grund der mangelhaften Speicherung der Messdaten bestehen zumindest erhebliche Zweifel daran, dass diese Messungen noch verwertbar sind. Auch die Gerichte, die bislang diese Messungen beispielsweise in Rheinland-Pfalz akzeptiert haben, haben häufig argumentiert, dass zwar nicht alle, aber immerhin einige Daten gespeichert werden und die Messungen dadurch ausreichend überprüfbar seien. Selbst dies ist aber zukünftig nicht mehr der Fall. Unabhängig davon dürfte die Akzeptanz der polizeilichen Überwachungsmaßnahmen durch die geringere Transparenz der Messverfahren sinken. Um eine genauere Klärung zur Frage der Datenspeicherung zu erhalten, haben wir in diesem Fall ein technisches Gutachten zur Messung in Auftrag gegeben.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie können sich gerne bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen an uns wenden. Oft können das Bußgeld, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden oder verringert werden.

Entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wir sind telefonisch (06834/3044) oder per E-Mail (mail@zimmer-gratz.de) für Sie erreichbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.