ACHTUNG: Dieser Artikel betrifft Messungen mittels "Lichtschrankenmessung" (ESO ES 3.0). Messungen mit dem Enforcement Trailer (in der Anhörung/dem Bußgeldbescheid heißt es dann "Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto") werden hier genauer erläutert.
Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir hier über Geschwindigkeitsmessungen mit dem „Enforcement Trailer“ auf der A6 bei Ramstein-Miesenbach berichtet. Da der seinerzeit dort häufig aufgestellte Messanhänger viele Verstöße gegen die Beschränkung auf 80 km/h aufdeckte, entschloss man sich offenbar dazu, eine feste Messstelle mit einem Einseitensensor (ESO 3.0) einzurichten. Auch dieser fallen seitdem viele Fahrer zum "Opfer".
In Anhörungs- oder Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz heißt es meist in dieser oder ähnlicher Form:
Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in Ramstein-Miesenbach, Gem. Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,28 Fahrtrichtung Saarbrücken als Führer des PKW … folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h.§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; … BKat
Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto
Begründet werden die Beschränkungen auf 80 km/h in beide Richtungen übrigens mit den verkürzten Aus- und Auffahrten, bei denen eine Gefährdung durch zu hohe Geschwindigkeitsunterschiede vermieden werden soll.
Hier existieren beispielsweise folgende Verteidigungsmöglichkeiten in Bußgeldverfahren:
- Nach der Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichts Landstuhl muss die Bußgeldstelle einem Rechtsanwalt neben der Verfahrensakte auch umfangreiche Datensätze, Statistiken und Unterlagen überlassen, wenn der Anwalt sie anfordert. Mit diesen kann genau überprüft werden, ob wirklich ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt oder ob beispielsweise ein Messfehler aufgetreten ist.
- Speziell bei dem hier verwendeten Einseitensensor wird seit Längerem vermutet, dass in seltenen Fällen LED-Scheinwerfer oder -Tagfahrlichter von Fahrzeugen die Messung beeinflussen und das Gerät nicht mehr zuverlässig arbeitet.
- Gerade in den Fällen, in denen ein Betroffener sicher ist, nicht zu schnell oder jedenfalls nicht so schnell wie vorgeworfen gefahren zu sein, macht es Sinn, die Messung durch einen hierauf spezialisierten Gutachter genau überprüfen zu lassen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden entstehende Kosten von dieser in der Regel übernommen.
- Wenn die Messung ordnungsgemäß war, kann versucht werden, Punkte und/oder Fahrverbot zu vermeiden, beispielsweise falls das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen und andernfalls Schwierigkeiten oder gar der Arbeitsplatzverlust drohen. Das zuständige Amtsgericht Landstuhl hat in der Vergangenheit u. a. auch dann von Fahrverboten abgesehen, wenn Betroffene freiwillig an verkehrspsychologischen Beratungen teilgenommen haben.
Auch in anderen Verfahren kommt es gelegentlich zu Verfahrenseinstellungen, was verschiedene Gründe haben kann (z. B. formale Fehler im Verfahren, Verjährung, Fotoqualität nicht ausreichend). Eine anwaltliche Beratung ist dementsprechend wichtig. Die von unserer Kanzlei an dieser Stelle bearbeiteten Verfahren wurden in der Vergangenheit in etwas mehr als der Hälfte der Fälle eingestellt und in weiteren Verfahren konnte zumindest ein Fahrverbot vermieden oder die Bußgelder reduziert werden.
Hallo Herr Gratz,
ich habe bei der o.g Meßstellen ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 Km/h (nach Toleranzabzug) erhalten. Beweismittel ist Lichtschrankenmessung und Foto / Zeuge PHK Otmar Käller, PASt Kl -ZWD. Macht es Sinn dagegen vorzugehen?
Sehr geehrter Herr Gratz,
Ich habe ebenso bei der o.g. Stelle ein Bußgeld bekommen. Ich bin laut dem Brief 42 km/h zu schnell gewesen und soll 738,50€ bezahlen? Sollte ich dagegen vorgehen es ist meiner Meinung nach zu viel bzw es liegt ein Fehler vor?
Guten Tag, das kann so pauschal schlecht gesagt werden, da es stark auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Können Sie mich morgen im Laufe des Tages anrufen (06834/3044)? Grüße
Guten Morgen,
Ich bin zu diesem Zeitpunkt 20 km zu schnell gefahren. Welches Mandat erhalte ich?
Falls ein Pkw (ohne Anhänger) gefahren wurde und noch keine Punkte bestehen, üblicherweise 60 Euro plus Gebühren, kein Punkt. Wenn schon Punkte bestehen, wird die Geldbuße etwas angehoben, aber trotzdem kein weiterer Punkt. Bei Lkw, Bus, Pkw mit Anhänger gäbe es aber einen Punkt.