Geschwindigkeitsüberwachung im Saarland: Wie geht es weiter?

Vor gut zwei Monaten hatte unsere Kanzlei das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstritten, wonach die Geschwindigkeitsmessgeräte zur späteren Nachprüfbarkeit Rohmessdaten abspeichern müssen, ansonsten seien Messungen unverwertbar. Das Urteil selbst bezog sich auf Geräte vom Typ TraffiStar S 350; einige Tage später wurden jedoch saarlandweit auch PoliScan Speed- und Leivtec XV3-Messgeräte von Kommunen und Polizei stillgelegt.

Die meisten laufenden Bußgeldverfahren, bei denen eines der Geräte zum Einsatz kam, wurden durch die Zentrale Bußgeldstelle und das Amtsgericht St. Ingbert eingestellt. Einige Verfahren (TraffiStar S 350, PoliScan Speed und Leivtec XV3) befanden sich schon in der zweiten Instanz beim Saarländischen Oberlandesgericht und wurden ebenfalls eingestellt (Beschlüsse als Download am Ende des Beitrags).

Überraschend kam am 19.09.2019 die Mitteilung des Innenministeriums, dass wieder mit PoliScan Speed und Leivtec XV3 gemessen werde. Man habe die Geräte umfangreich überprüft und keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse. Erste Bußgeldverfahren sind bereits wieder im Gang. Wir haben für Betroffene die wichtigsten Informationen als Fragen und Antworten zusammengefasst:

Gilt das Urteil des Verfassungsgerichts überhaupt für PoliScan, Leivtec und andere Messgeräte?

Ja, nach unserer Auffassung kommt es nicht darauf an, mit welchem Gerät man gemessen wird. Bei allen derzeit verwendeten Geräten kann es in Ausnahmefällen zu falschen Messungen kommen kann, auch wenn sie normalerweise zuverlässig sind. Daher müssen bei jeder Messung die Rohmessdaten zur Gewährleistung der späteren Überprüfbarkeit vorhanden sein. Das gilt für TraffiStar, aber auch Geräte anderer Hersteller mit einer teilweise anderen Technik, denn dies ist kein Grund, andere (rechtliche) Maßstäbe anzulegen.

Darf mit PoliScan und Leivtec im Saarland wieder gemessen werden?

An unserer Einschätzung, dass PoliScan Speed- und Leivtec XV3-Messgeräte eine Überprüfung der Messungen nicht ausreichend zulassen, hat sich nichts geändert. Wir halten diese Messungen daher nach wie vor für unverwertbar. Denn trotz bestimmter Unterschiede der Geräte besteht jeweils das Problem, dass die vollständigen Messdaten im Nachhinein nicht mehr eingesehen werden können. Ein Bußgeldbescheid darf bei dieser Sachlage nicht erlassen werden. Eine ausführlichere Darstellung der Problematik hat Rechtsanwalt Alexander Gratz im Saarländischen Anwaltsblatt veröffentlicht.

Das einzige Gerät, von dem bekannt ist, dass es sämtlich erforderlichen Messdaten für eine Prüfung im Nachhinein speichert, ist der Einseitensensor ESO 3.0. Auf ihn wirkt sich das Urteil daher nicht aus.

Was bedeutet dies für Betroffene, die mit PoliScan oder Leivtec XV3 gemessen werden?

Dass die Geräte wieder "blitzen", bedeutet nicht, dass die Messungen vor Gericht auch Bestand haben. Immerhin wurden bis zuletzt die meisten der Verfahren im Saarland eingestellt. Daher besteht auch bei den jetzt wieder durchgeführten Messungen eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Wie geht es mit den neuen (und alten) Verfahren nun weiter?

Die Bußgeldstelle und die Gerichte werden sich voraussichtlich bald mit den ersten Einsprüchen gegen die neuen Messungen auseinandersetzen müssen. Das Amtsgericht St. Ingbert überprüft derzeit außerdem, ob wegen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs alte Verfahren, bei denen die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, wieder "aufgerollt" werden können. Für die Geräte ist davon auszugehen, dass verschiedene Hersteller zukünftig Software-Updates ausliefern, so dass alle Daten gespeichert und diese Messungen dann wieder überprüft (und auch verwertet) werden können. Jenoptik hat noch für dieses Jahr ein solches Update angekündigt.

Sobald es etwas Neues gibt, werden wir auf Facebook und ggf. hier auf der Homepage darüber berichten.

PoliScan Speed: Messungen sind derzeit im Saarland nicht verwertbar.
Leivtec XV3: Ebenfalls voraussichtlich unverwertbar.
TraffiStar S 350: Nach wie vor unverwertbar, auch nach Ansicht des Innenministeriums.
Andere Messgeräte, hier Multanova 6F: derzeit unklar, ob die Messergebnisse verwertbar sind
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie können sich gerne bei verkehrsrechtlichen Fragestellungen an uns wenden. Oft können das Bußgeld, die Punkteeintragung oder ein Fahrverbot vermieden oder verringert werden.

Entstehende Kosten werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine solche Versicherung haben, kann versucht werden, nachträglich eine Versicherung zu erlangen, auch wenn es bereits zu einem Verkehrsverstoß bzw. Bußgeldverfahren gekommen ist.

Wir sind telefonisch (06834/3044) oder per E-Mail (mail@zimmer-gratz.de) für Sie erreichbar.

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