Gestern erging ein Urteil des Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Rohmessdatenproblematik. Das Gericht argumentierte ebenso wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Januar: Die Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte, inwieweit ein Betroffener eine Geschwindigkeitsmessung eigenverantwortlich prüfen darf und hierfür Messdaten von der Bußgeldstelle anfordern darf, sei bislang uneinheitlich. Um eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen, hätte das mit dem Bußgeldverfahren befasste Oberlandesgericht […]