Vor gut zwei Monaten hatte unsere Kanzlei das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes erstritten, wonach die Geschwindigkeitsmessgeräte zur späteren Nachprüfbarkeit Rohmessdaten abspeichern müssen, ansonsten seien Messungen unverwertbar. Das Urteil selbst bezog sich auf Geräte vom Typ TraffiStar S 350; einige Tage später wurden jedoch saarlandweit auch PoliScan Speed- und Leivtec XV3-Messgeräte von Kommunen und Polizei […]