Amtsgericht Heidelberg, Beschluss vom 20.09.2017 – 19 OWi 510 Js 15170/17 (2) Wegen 22 km/h zu hoher Geschwindigkeit außerorts (zulässig: 70 km/h) sollte der Mandant laut Bußgeldbescheid 70 Euro bezahlen, außerdem sollte deshalb ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen werden. Nach Einlegung des Einspruchs ließen wir die Geschwindigkeitsmessung von einem Sachverständigen der GFU technisch überprüfen. Auf […]