Amtsgericht St. Ingbert, Urteil vom 19.12.2018 – 22 OWi 416/18 Der Mandant wurde am Karfreitag mit 53 km/h in der Nähe einer Schule geblitzt, wo Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr 30 km/h galt. Dazu war an dem 30 km/h-Schild ein entsprechendes Zusatzzeichen mit der Angabe dieser Tage und Uhrzeiten angebracht. Ein Schulbetrieb […]