Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes urteilte im vergangenen Jahr bekanntlich, dass Geschwindigkeitsmessungen ausreichend nachvollziehbar und überprüfbar sein müssen. Deshalb müssten die verwendeten Geräte sämtliche bei einer Messung angefallenen Daten und nicht – wie viele der in Deutschland eingesetzten Geräte – nur das Endergebnis speichern. Nach wie vor speichern lediglich verschiedene Geräte der Firma ESO ausreichend viele […]