Notfälle bei Tieren wurden in der Vergangenheit häufig nicht als mildernder Umstand bei Verkehrsverstößen anerkannt. Oft wird als Begründung angegeben, dass die Gefahr für ein Tier und das Bedürfnis, möglichst schnell zu einem Tierarzt zu fahren, keinen Grund darstelle, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Dass es allerdings stark auf den Einzelfall ankommt, zeigt dieser Fall hier. […]