LG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2016 – 1 O 208/15 Zu den derzeit umstrittenen Rechtsfragen bei der Kündigung von Bausparverträgen wurde Folgendes entschieden: Ein Bausparvertrag stellt einen einheitlichen Darlehensvertrag dar mit der Besonderheit, dass Bausparkasse und Bausparer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ihre jeweiligen Rollen als Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer tauschen. Über den Vertragszweck der Erlangung eines […]