Am 29.11.2016 hat das Amtsgericht Mannheim ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes eingestellt, da Zweifel an der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät PoliScan Speed bestünden. Unter anderem liege ein Verstoß gegen die Bauartzulassung vor, denn laut dieser müsse der Abstand des Fahrzeugs zum Messgerät bei der Bildung der Messwerte zwischen 20 und 50 Meter betragen, was bei […]