Dass das öffentliche Bereithalten allzu vieler persönlicher Informationen in sozialen Netzwerken auch Bußgeldbehörden ihre Arbeit erleichern kann, zeigt ein aktueller Fall.
Der Mandantin wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Da Halter des Fahrzeugs ein Angehöriger ist, das Messfoto aber eine weibliche Person zeigt, hat sich die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom Einwohnermeldeamt die Namen der bei dem Halter wohnhaften Familienmitglieder zusenden lassen. Im nächsten Schritt, wenn niemand zugibt gefahren zu sein oder einen Fahrer benennt, ist es dann üblich, bei der Gemeinde Pass- bzw. Personalausweisfotos der Person, die als Fahrer in Frage kommt, anzufordern.
Das hat die Bußgeldstelle hier auch getan, zugleich aber auf Facebook nach dem Profil der in Frage kommenden Fahrerin gesucht, dort vorhandene Fotos in die Bußgeldakte übernommen, diese dann mit dem Messfoto verglichen und die Mandantin als Fahrerin identifiziert. Nach Angaben der Behörde wird dazu ein Fake-Account verwendet, um sich in sozialen Netzwerken umsehen zu können.
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